Lagerung bei der Herstellung
Grundsätzlich sind für Schaumwein erst einmal keine besonderen Lagerzeiten vorgeschrieben. Aber, der gute Kellermeister weiß: Schaumwein muss bei der Herstellung gelagert werden. Gerade <link int>Qualitätsschaumwein muss mindestens sechs Monate – bei Flaschengärung sogar neun Monate – im Herstellbetrieb auf der Hefe gelagert worden sein. Erst dann ist er völlig reif und wird nicht mehr besser. Je nach Schaumwein unterscheidet sich die Lagerungszeit:
- <link int>Prosecco
- <link int>Sekt
- <link int>Cava
- <link int>Champagner
- <link int>Crémant
Lagerung im Haushalt
Eins vorab: Bei der Auslieferung ist Schaumwein grundsätzlich schon mal perfekt und trinkfertig. Wenn es aber unbedingt sein muss, kann er durchaus auch noch einige Zeit zu Hause gelagert werden. Das sollte dann allerdings von Anfang an dunkel, kühl, geruchsfrei und besser stehend geschehen – maximal ein Jahr. Bei längerer Lagerung kann es bei Schaumwein nämlich zu einer <link https: www.sektgenuss.at wissen lexikon-detail firne ext-blank>Firne kommen und das vorher so frische und prickelnde Getränk kippt um.