Qualitätsschaumwein ist mit genauen Vorschriften, u.a. mindestens 10 Prozent Alkohol und 3 bar Druck in der Flasche, festgelegt. Beim Qualitätsschaumwein b. A. (bestimmte Anbaugebiete) sind zusätzlich geografische (Lagensekt) und Jahrgangsangaben (Jahrgangssekt) erlaubt. Von nichts kommt schließlich nichts.