Rebsortensekt

100 Prozent des Sektes müssen in der EU von der angegebenen Rebsorte (z. B. Riesling) stammen, falls nicht einzelne Länder 85 Prozent erlauben.

100 Prozent des Sektes müssen in der EU von der angegebenen Rebsorte (z. B. Riesling) stammen, falls nicht einzelne Länder 85 Prozent erlauben. Nur dann darf von einem Rebsortensekt gesprochen werden.