Für den Gesetzgeber erst einmal nur eine lieblose Definition:
- Gesetzlicher Oberbegriff für alle in der EU hergestellten schäumenden Weine
- Steht »Schaumwein« auf dem Etikett, handelt es sich um die unterste Stufe der schäumenden Weine, es müssen mindestens 3 bar Druck und ein Alkoholgehalt von 9,5 Prozent vorhanden sein. Die Lagerdauer ist nicht vorgeschrieben.
Für uns Sektliebhaber die Basis für unendlich viel mehr. Stimmt’s?