Lagerung bei der Herstellung

Grundsätzlich sind für Schaumwein erstmal keine besonderen Lagerzeiten vorgeschrieben.

Grundsätzlich sind für Schaumwein erst einmal keine besonderen Lagerzeiten vorgeschrieben. Aber, der gute Kellermeister weiß: Qualitätsschaumwein muss mindestens sechs Monate – bei Flaschengärung sogar neun Monate – im Herstellbetrieb auf der Hefe gelagert worden sein. Erst dann ist er völlig reif und wird nicht mehr besser. Eine echte Geduldsprobe für uns Genießer.